Der Brandschutznachweis stellt eine bauordnungsrechtlich notwendige Bauvorlage im Rahmen der Genehmigungsplanung (Bauantrag) dar.
Im Zuge der Vor- und Entwurfsplanung werden die Klärung der rechtlichen Grundlagen sowie die baurechtliche Einstufung des Vorhabens, planungsbegleitende Beratungen, Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten, mit dem Prüfingenieur für Brandschutz nach LBO bzw. den zuständigen Genehmigungsbehörden und der zuständigen Brandschutzdienststelle wahrgenommen.
Alle Ergebnisse werden in Form eines Brandschutznachweises zusammengestellt. Es erfolgt eine Erläuterung bzw. Beschreibung der im Einzelnen geplanten Brandschutzmaßnahmen auf der Basis der Objekt- und Fachplanung (Stand: Genehmigungsplanung bzw. Bauantrag); dies umfasst
• die äußere Erschließung für die Feuerwehr,
• die Anzahl, der Verlauf und die Längen der Rettungswege,
• die bautechnischen Brandschutzmaßnahmen,
• die anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen,
• die organisatorischen Brandschutzmaßnahmen.
Im Nachweis erfolgen zusätzlich ein Vergleich und die Bewertung der geplanten Brandschutzmaßnahmen gegenüber den Sollanforderungen der bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Abweichungen/Erleichterungen vom Baurecht werden erfasst, entsprechende Kompensationen vorgeschlagen und diese begründet.
Die vielen Besonderheiten bei der Planung und Erstellung von Gebäuden in Holzbauweise erfordern eine intensive und vollumfängliche Betrachtungsweise. Nach Erstellung der Genehmigungsplanung mit speziell auf den Holzbau ausgelegten Abweichungen, stellen sich während der Ausführungsplanung neue Herausforderungen an die anspruchsvolle Ausbildung und Detailplanung der Bauteile und ihrer Anschlüsse.
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl von passenden Bauteilaufbauten und entwickeln mit Ihnen unter Berücksichtigung aller fachplanerischen Anforderungen eine hoch spezifische brandschutztechnisch sichere Konstruktion, die allen Anforderungen des genehmigten Brandschutznachweises und dementsprechend den Genehmigungsbehörden genügt. Dabei stehen bei unserer Arbeit ganzheitliche Herangehensweisen im Vordergrund, die auch allen vorhandenen Schnittstellen gerecht werden.
Oftmals fordert der Holzbau außerordentliche Lösungsansätze, die nicht immer mit dem Stand der Technik abzudecken sind. Um eine baurechtlich konforme Lösung herbeizuführen, unterstützen wir Sie deshalb gerne bei der Erwirkung vorhabenbezogener Bauartgenehmigungen sowie Zustimmungen im Einzelfall für Bauprodukte.
Für die Begleitung der bauseitigen Umsetzung wird gerade bei komplexen Gebäuden eine brandschutztechnische Begleitung erforderlich. Diese umfasst eine Begleitung der Baumaßnahme im Rahmen einer Objektüberwachung. Im Rahmen von Baustellenterminen erfolgen systematisch stichprobenartige und zerstörungsfreie Sichtkontrollen der ausgeführten baulichen Brandschutzmaßnahmen auf prinzipielle Übereinstimmung mit der (genehmigten) Brandschutzplanung. Darüber hinaus erfolgt die Überprüfung einzelner regelmäßig wiederkehrender brandschutzrelevanter Bauprodukte, Bauarten oder Bauteile auf Übereinstimmung mit den zugehörigen Verwendbarkeitsnachweisen. Im Zuge der Baustellenbegehungen wird die durch die örtliche Bauüberwachung während der Bauphase vorzuhaltende Dokumentation (Verwendbar- und Anwendbarkeitsnachweise, Übereinstimmungserklärungen, etc.) zum baulichen Brandschutz gesichtet. Im Nachgang zu den Baustellenbegehungen erstellen wir ein Protokoll mit Bilddokumentation, welches dem Auftraggeber bzw. der von ihm benannten Bauleitung übergeben und abgestimmt wird.
Zum Abschluss der Baumaßnahme erstellen wir für Sie einen Statusbericht. Dieser dient als Bewertung der Möglichkeiten zur Inbetriebnahme des neu erstellten Bauwerkes auf Grundlage unserer Begleitung der Bauausführung und der Dokumentation. Bewertungsgrundlagen sind die Baugenehmigung inklusive des Brandschutznachweises und die Sachverständigen- und/oder Sachkundigennachweise für die brandschutzrelevanten Anlagen und Einrichtungen gem. Brandschutznachweis sowie die Dokumentationsunterlagen.
Entsprechend den Erläuterungen zur Honorarordnung Brandschutz (AHO-2015) stellt die hier beschriebene Objektüberwachung für den Bauherrn in jedem Fall einen lohnenden Mehrwert dar, indem sie fehlerhafte Brandschutzausführungen mit effizientem und vertretbarem Aufwand gezielt und frühzeitig abstellt und dadurch insgesamt ein höheres Niveau der Brandsicherheit gewährleistet. Mit dem Statusbericht bekommen Sie zum Abschluss der Baumaßnahme eine umfassende Dokumentation über den brandschutztechnischen Stand des Gebäudes. Objektüberwachung und Statusbericht umfassen einen deutlich höheren Leistungsumfang als die baurechtlich erforderlichen Überprüfungen der Prüfsachverständigen oder Bauaufsichten im Falle von Gebäuden der Gebäudeklasse 5 bzw. Sonderbauten.
Erstellung von individuellen Gutachten für spezifische brandschutztechnische Fragestellungen.
Brandschutzordnung Teil A/B/C
Für verschiedene Arten von Gebäuden wird eine Brandschutzordnung und/oder ein Brandschutzbeauftragter gefordert. Die Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen, A, B und C.
Teil A ist ein Aushang, welcher gut sichtbar angebracht die im Gebäude Anwesenden über das Verhalten im Brand- bzw. Gefahrenfall informiert.
Der Teil B der Brandschutzordnung richtet sich mit ausführlichen Hinweisen zur Brandverhütung, dem Verhalten im Brandfall sowie der Bedeutung und Funktionsweise der im Gebäude vorliegenden Brandschutzeinrichtungen an alle sich nicht nur vorübergehend im Gebäude befindlichen Personen (z.B. Angestellte).
Der Teil C richtet sich mit der ausführlichen Beschreibung der Brandschutzorganisation sowie besonderer Aufgaben und Handlungsanweisungen an Personen, welchen spezielle Aufgaben im Brandschutz übertragen wurden (Brandschutzbeauftragte).
Wir erstellen maßgeschneidert auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens die geforderten Teile der Brandschutzordnung.
Gerne übernehmen wir an dieser Stelle auch eine Brandschutzunterweisung Ihrer Mitarbeiter zur zielführenden Umsetzung und zum vollumfänglichen Verständnis der Brandschutzordnung. Vermittelt werden sollen vor allem mit welchen einfachen Mitteln Brände speziell in ihrem Unternehmen verhindert werden können, die Erklärung der vorliegenden baulichen wie auch anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen mit ihren Funktionsweisen, sowie ein sicherer Umgang mit den vorhandenen Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen. Die Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben werden in diesem Rahmen besonders sorgfältig in Ihre organisatorischen Brandschutzaufgaben eingewiesen.
Als Erweiterung zur Brandschutzunterweisung bieten wir zudem zur vollumfänglichen Schulung der Mitarbeiter Evakuierungsübungen, welche das Verhalten im Gefahrenfall bestmöglich vorbereiten.
Ein anspruchsvolles architektonisches Konzept kann oftmals nicht durch baurechtliche Standardlösungen erfasst werden, sondern bedarf ausgefallener Lösungsansätze. Besonders der Holzbau verlangt nach innovativen Brandschutzlösungen, die einen Blick über den Tellerrand hinaus erfordern.
Wir bieten Ihnen an dieser Stelle maßgeschneiderte, schutzzielorientierte Lösungen für Ihre visionären Bauvorhaben in Holzbauweise durch Ingenieurmethoden und erfüllen somit unter Einbezug Ihrer Bedürfnisse durch individuelle Sonderlösungen abweichend zu den braurechtlichen Anforderungen das geforderte Sicherheitsniveau.
Im Rahmen des Planungs- und Genehmigungsprozesses können wir Sie mit brandschutztechnischen Ingenieurmethoden unterstützen. Z.B. für für Sonder- und Industriebauten ermitteln wir für Sie individuell auf die Nutzung abgestimmte Brandlasten. Des Weiteren beurteilen wir gerne unter Einbezug des aktuellen Standes der Forschung und Technik für nicht klassifizierte Holzbauteile das Brandverhalten wie auch thermische Beanspruchungen.
Somit bieten wir Ihnen auf aktuellem Stand der Wissenschaft und Forschung kosteneffiziente, genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Lösungen, welche den Anforderungen der genehmigenden Baubehörden gerecht werden.
Für Ihr Gebäude erarbeiten wir Flucht- und Rettungswegpläne nach den maßgebenden Vorgaben und normativen Regelungen.
Die Pläne werden an hochfrequentierten Orten im Gebäude angebracht und sollen den anwesenden Personen übersichtlich und eingängig aufzeigen, welche Maßnahmen in Gefahrensituationen zu ergreifen sind, wo sich Einrichtungen zur Ersten-Hilfe befinden und wie das Gebäude am sichersten und schnellsten verlassen werden kann.
Wir kümmern uns für Sie um die Auswahl der besten Orte für die Pläne, erstellen angepasst an die gewählten Standorte übersichtliche und optisch ansprechende Dokumente und stimmen diese mit den zuständigen Personen und Behörden ab.
Wir machen Ihr ausführendes Unternehmen fit für die alltäglichen Belange rund um das brandschutztechnisch sichere Bauen. Lernen Sie von uns den sicheren Umgang mit Verwendbarkeitsnachweisen und erhalten Sie dadurch mehr Planungssicherung für die Ausführung.
Gerne bieten wir Ihnen auch Fortbildungen in vielen anderen, den Brandschutz betreffenden Themengebieten an.
Für Gebäude mit besonderen Nutzungen und/oder Anforderungen werden regelmäßig Feuerwehrpläne gefordert. Diese sollen der Feuerwehr im Brandfall in übersichtlicher, schnell erfassbarer Weise einen zielgerichteten Löschangriff ermöglichen. In Übersichts- sowie einzelnen Geschoßplänen werden alle baulichen Besonderheiten, Nutzungen, anlagentechnische Ausstattungen sowie mögliche Gefahren aufgezeigt.
Wir übernehmen für Sie die Erfassung notwendiger Informationen, die Erstellung der Pläne sowie zugehöriger Unterlagen nach normativen Vorgaben, die Abstimmung mit der ortsansässigen Feuerwehr und den Behörden, wie auch die normkonforme Ausfertigung der Pläne nach zur Hinterlegung bei der Einsatzzentrale sowie in der Brandmeldezentrale.
Der Holzbau stellt uns durch seine Vielfalt immer wieder vor besondere Herausforderungen. Außergewöhnliche und neuartige Planungen können nicht immer vom Computer ausgelöst werden, sondern bedürfen in einigen Fällen eines Brandversuches zum Nachweis des Feuerwiderstandes.
Wir beraten Sie ausführlich zur Herangehensweise bei solchen Brandversuchen mit dem Ziel einer nicht wesentlichen Abweichung, bauvorhabenbezogenen Bauartgenehmigung oder Zustimmung im Einzelfall. Unseren breiten Erfahrungsschatz hinsichtlich Prüfungen zum Brandverhalten von Bauteilen in Holzbauweise und Holzfassaden bringen wir an dieser Stelle zielführend ein. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen die zu prüfenden Kenngrößen mit den passenden normativen Prüfverfahren und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit den Prüfanstalten.
Ziel ist die Realisierung von visionären, wirtschaftlich umsetzbaren Lösungen in Holzbauweise, die nachweislich vollumfänglich das geforderte Schutzzielniveau erreichen.